Kopiervorlage - Abfrage: Einwilligung zur Übermittlung von Unterlagen an die KVSH

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Einleitung

Bei bestandener Prüfung stellen wir Ihnen das Zertifikat "Nicht-ärztliche Praxisassistentin" aus. Damit Sie anschließend die entsprechenden Leistungen erbringen und diese auch abgerechnet werden dürfen, muss durch den Praxisinhaber/-in ein Antrag bei der KVSH gestellt werden. Um das anschließende Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, bitten wir Sie in dieser Abfrage um die Erlaubnis Ihr Abschlusszertifikat, sowie ggf. Ihre Teilnahmebescheinigung des Seminars Notfallmanagement / Grundlagen an die KVSH weiterleiten zu dürfen.

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