Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der Fachgruppe Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Schleswig-Holstein
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die strukturellen Vorgaben für Einrichtungen, die ambulante Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wurden angepasst. Die Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung richten sich jetzt danach, ob eine Einrichtung Abbrüche ausschließlich medikamentös oder auch operativ durchführt.
Neu ist, dass Einrichtungen, die ausschließlich medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nun keine spezifischen strukturellen Anforderungen mehr erfüllen müssen, wie sie für operative Eingriffe gelten. Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche seien mittlerweile ein sicheres Standardverfahren in der ambulanten Versorgung, bei denen in der Regel keine Notwendigkeit für eine operative Intervention bestehe, begründete der G-BA die entsprechende Richtlinienänderung.
Das eLearning als Informationsangebot ist in Überarbeitung und wird im April/Mai 2026 in einer neuen Präsentation mit mehr Praxisbezug erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Bechert
Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V.
- Montag - Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
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- Email: elearning@aeksh.de
- Telefon: 04551 803 765
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