Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der Fachgruppe Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Schleswig-Holstein
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Beschluss des KVSH-Vorstandes und der Zustimmung des Ministeriums für Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein wurde für die Durchführung eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruches in einer staatlich anerkannten Einrichtung nach § 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz auf die Voraussetzung „ Ambulantes Operieren“ nach ESA-Richtlinien für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der Fachgruppe Gynäkologie in Schleswig-Holstein verzichtet.
Diese Voraussetzung ist bisher eine große Hürde für diejenigen, die nur medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche in ihren Praxen erbringen wollen. Neben diesem administrativen Hindernis zeigen zahlreiche Anfragen bei KVSH und BVF- SH, dass es teilweise große Informationsdefizite für eine qualitätsgesicherte Versorgung gibt.
Aus diesem Grund haben KVSH und BVF-SH dieses eLearning erstellt und empfehlen dringend, sich vor Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit „ medikamentöser Schwangerschaftsabbruch“ durch eLearning und Lernzielkontrolle hinsichtlich gesetzlicher Grundlagen, Verfahren und Abrechnung zu qualifizieren.
Mit freundlichem Gruß
Doris Scharrel
Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.
mit dem Beschluss des KVSH-Vorstandes und der Zustimmung des Ministeriums für Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein wurde für die Durchführung eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruches in einer staatlich anerkannten Einrichtung nach § 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz auf die Voraussetzung „ Ambulantes Operieren“ nach ESA-Richtlinien für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der Fachgruppe Gynäkologie in Schleswig-Holstein verzichtet.
Diese Voraussetzung ist bisher eine große Hürde für diejenigen, die nur medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche in ihren Praxen erbringen wollen. Neben diesem administrativen Hindernis zeigen zahlreiche Anfragen bei KVSH und BVF- SH, dass es teilweise große Informationsdefizite für eine qualitätsgesicherte Versorgung gibt.
Aus diesem Grund haben KVSH und BVF-SH dieses eLearning erstellt und empfehlen dringend, sich vor Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit „ medikamentöser Schwangerschaftsabbruch“ durch eLearning und Lernzielkontrolle hinsichtlich gesetzlicher Grundlagen, Verfahren und Abrechnung zu qualifizieren.
Mit freundlichem Gruß
Doris Scharrel
Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.
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